PM: Kreistag OSL fasst aus Sorge um Tourismus Grundsatzbeschluss gegen schwimmende Solaranlagen

Lausitzer Bündnisgrüne: Angst ist keine gute Beraterin

28.11.22 – von Kreisverband OSL –

Die Lausitzer Bündnisgrünen sehen den Ausschluss von schwimmenden Solaranlagen auf Bergbaufolgeseen kritisch.  „Es gibt im Lausitzer Seenland 23 Bergbaufolgeseen. Nicht alle davon werden touristisch genutzt werden können. Für einen Grundsatzbeschluss mit einer Ablehnung war es eigentlich noch viel zu früh“, meint Paul-Philipp Neumann, Mitglied des Landesvorstandes Bündnis90/Die Grünen Brandenburg. Am Donnerstag stimmte der Kreistag OSL mit einer Mehrheit von 35 gegen 11 Stimmen in einem Grundsatzbeschluss für eine grundsätzliche Ablehnung von schwimmenden Solaranlagen („Floating Solar“) auf Bergbaufolgeseen. Vor allen die Fraktionen von CDU/Bauern/FDP und der rechtspopulistischen AfD trieben den Beschluss voran. Die Ablehnung wurde mit Sorge um den Tourismus begründet. Ein Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke./Grüne auf weitere Beratungen in den Ausschüssen und im Nachhaltigkeitsbeirat wurde ebenfalls abgelehnt.

„Ein kompletter Ausschluss von innovativen Technologien ohne weitere Beratungen ist kein Ruhmesblatt für den Kreistag. Das war ein Schnellschuss aus Gefühlsentscheidungen. Angst ist keine gute Beraterin“, sagt Neumann. „Solaranlagen auf dem Wasser können durchaus im Einklang mit einer touristischen Nutzung stehen, wenn man es wollte“. So dürfen Anlagen derzeit nicht mehr als 15 % der Gewässerfläche einnehmen und müssen weiter als 40 Meter vom Ufer entfernt sein. Wassersport und Schiffsverkehr seien also trotzdem möglich.

Der Grünenpolitiker weist darauf hin, dass das Flächenpotential enorm sei. Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme liegt das wirtschaftlich nutzbare Potenzial für den Einsatz von schwimmenden Solaranlagen auf Bergbaufolgenseen deutschlandweit bei 2,74 GWp, das sind 4,9 % der im Jahr 2000 erhobenen Gesamtseenfläche von 47.251 ha.

Im Gegensatz zu klassischen Freiflächensolaranlagen ist bei Floating Solar kaum mit Landnutzungskonflikten zur Land- und Forstwirtschaft, aber auch zur Infrastruktur oder dem Siedlungsbau zu rechnen. Das ist sogar in der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg festgehalten worden. Floating Solar kann auch zur Verminderung von Algenblüten beitragen und die Klimaresilienz des Gewässers verbessern. Man dürfe auch nicht außer Acht lassen, dass schwimmende Solaranlagen die Wasserverdunstung verringern können, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Wassermangels in der Lausitz leisten würden. Außerdem sollten notwendige Forschungs- und Demonstrationsanlagen nicht verhindert, sondern unterstützt werden, so Neumann.

Wie die konkreten Auswirkungen des Beschlusses sind, kann man derzeit noch nicht absehen: „Im Prinzip ist der Kreistag überhaupt nicht zuständig für die Genehmigung von Floating Solar. Die Planungshoheit liegt bei den Flächeneigentümern, also den Kommunen bzw. den Zweckverbänden oder dem Bergbausanierer LMBV“, sagt Marc Räder, Vorsitzender des bündnisgrünen Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz (OSL).

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