BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Oberspreewald-Lausitz

Spreeverockerung: Bündnisgrüne fordern Überprüfung der wasserrechtlichen Genehmigung für den Tagebau Welzow Süd I

17.04.14 –

Der bündnisgrüne Landtagskandidat für Spree-Neiße Wolfgang Renner fordert die rot-rote Landesregierung auf, die wasserrechtliche Genehmigung für den aktiven Tagebau Welzow Süd I auf den Prüfstand zu stellen. „Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler mit Millionen Euro die Schäden durch die Verockerung aufkommen müssen und die Landesregierung beim Bergbaubetreiber Vattenfall bei aktiven und geplanten Tagebauen in Brandenburg ein Auge zudrückt“, sagte Renner. Renner begrüßte die Aussagen des Bergamtspräsidenten Dr. Klaus Freytag  auf einer Veranstaltung der Initiative „Klinger Runde“ am Dienstag in Burg/Spreewald, die wasserrechtlichen Genehmigungen im Bedarfsfall zu überprüfen. Vor allem die ungeklärte Einleitung in dass Petershainer Fließ müsse umgehend beendet werden, forderte Renner. Eine Stichprobe der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem vom Tagebauwasser gespeisten „Petershainer Fließ“ hat unlängst ergeben, dass die Eisenwerte um das zehnfache überschritten wurden.

Die Landesregierung müsse alles daran setzen, die europäische Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, fordert Renner. Demnach sollen sich alle Gewässer bis 2015 in einem "guten Zustand" befinden. „Der Ball liegt bei der Landesregierung, die strengere Maßstäbe für den Tagebaubetreiber ansetzen kann“, so Renner.  Der Umweltexperte weist darauf hin, dass Änderungen der wasserrechtlichen Genehmigung nicht erklärungsbedürftig gegenüber dem Bergbaubetreiber sind und auch nicht schadensersatzpflichtig. „Sollte die Güteklasse des Lausitzer Spreewassers durch die weitere Verockerung herabgesetzt werden, könnten dem Land empfindliche Geldstrafen durch die EU drohen“, warnt Renner.


Stichprobe „Petershainer Fließ“: Hier finden Sie die Kleine Anfrage der Landtagsfraktion, die Messergebnisse der EUROFINS Umwelt Ost GmbH, druckfähige kostenfreie Bilder gruenlink.de/qlh


 

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