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18.01.21 –
Die Vetschauer Stadtverwaltung spielt mit dem Gedanken, den bisherigen Verwaltungssitz im Stadtschloss aufzugeben und das Gebäude der ehemaligen Raiffeisenbank am Hospitalplatz mittels Vorkaufsrecht zu kaufen. Dieser Kauf durch Eintritt in den geschlossenen Vertrag ist nach Meinung von Grüne, SPD und Linke aus mehreren Gründen zu verhindern.
1. Kauf und Sanierung sind mit ca. 1,8 Mio. € zu veranschlagen, welche nicht förderfähig sind.
2. Die Stadt braucht keine neue Stadtverwaltung und zusätzliche Verwaltungsflächen, sie ist bestens aufgehoben und ausgestattet im Stadtschloss und Remise.
3. Es liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Investition vor, die seit kurzem im Kommunalrecht gefordert wird.
4. Das Vorkaufsrecht birgt Gefahren und Risiken für die Stadt und bei Beklagung und Verlieren des Rechtsstreites kommen hohe Gerichtskosten und eventueller Schadensersatz auf die Stadt zu.
5. Die Haushaltslage lässt es in diesen besonderen Zeiten bei den Mindereinnahmen in den zu erwartenden Größenordnungen nicht zu.
6. Ohne Not und Bedarf ein altes sanierungsbedürftiges Gebäude zu erwerben, ist kein sparsamer Umgang mit Steuergeldern und sollte verhindert werden.
7. Der Investor möchte selbst investieren und eine " co-working space area" d. h. ein Raum für junge Unternehmen und Startups einrichten und bieten, welches durch die Stadt unterstützt aktiv werden soll und nicht vereitelt werden.
8. Ein späterer Kauf mit einem vernünftigen Konzept ohne die Beschränkungen des Vorkaufsrechtes ist immer noch möglich.
Nun fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Vetschau in einem offenen Brief an den Bürgermeister und die Fraktionen im Stadtparlament einen transparenten Umgang im weiteren Vorgehen zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der ehemaligen Raiffeisenbank:
- Die Öffentlichkeit und alle Fraktionen sind über die Reaktionen des Käufers der ehemaligen Raiffeisenbank auf die Beschlussfassung zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt unverzüglich zu informieren.
- Die öffentliche Diskussion der Gründe des Widerspruchs muss für alle Bürger*innen zeitnah ermöglicht werden.
- Die Stadtverordnetenversammlung hat über das das weitere Vorgehen zu entscheiden.
- Die zu erwartenden Prozesskosten und mögliche Entschädigungszahlungen sind plausibel darzulegen.
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